Definition
Das bedingungslose Grundeinkommen stellt mit seinen sieben Merkmalen die Grundlage für zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsstile dar:
1. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt eine zivilisatorische Errungenschaft dar, vergleichbar mit Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltmonopol des Staates, Gesundheits- und Bildungswesen. Zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit und zur Förderung nachfolgender Generationen wirkt das bedingungslose Grundeinkommen als Kulturimpuls in Wirtschaft und Gesellschaft.
2. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt ein globales Ziel dar: Wird es eingeführt, fördert es unmittelbar die 17 Nachhaltigkeits-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
3. Das bedingungslose Grundeinkommen sichert Existenz und gesellschaftliche Teilhabe, Armut abschaffend. Das zurzeit bestehende Sozialsystem wird auf dem Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen Zug um Zug verbessert (sozialökologische Transformation).
4. Der Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen ist ein individuelles Recht und unabhängig von der familiären Situation garantiert.
5. Das bedingungslose Grundeinkommen wird ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt.
6. Das bedingungslose Grundeinkommen wird ohne Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen gezahlt. Die Sicherung des Existenzminimums fördert Care-Teilhabe, Umwelt- und Naturschutz, Kultur- und Kreativwirtschaft, Existenzgründungen, Nachbarschaftsinitiativen, Hilfe zur Selbsthilfe – elementare Teilhabe für Wirtschaft und Gesellschaft.
7. Das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht, dass Menschen ihren „Menschenpflichten“ nachkommen, die das InterAction Council in der „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ 1997 erklärt hat.
Hannover, 06.01.2019
Erläuterungen
Die von Initiativen standardmäßig eingebrachten Definitionen des bGE orientieren sich an den Ideen des Netzwerk Grundeinkommen, bzw. an der BIEN-Erklärung. Darin fehlen jedoch Aspekte, die den einzelnen Menschen als Teil der Gemeinschaft, Gesellschaft, Menschheit beschreiben.
Angesichts der Herausforderungen unserer Zeit und den daraus ableitbaren Aufgaben erfordert die bGE-Definition Erweiterungen, insbesondere:
- das bGE ergänzt bereits bestehende zivilisatorische Errungenschaften und stellt daher einen Kulturimpuls dar
- das bGE wird als Rahmenbedingung benötigt, um die „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen zu erfüllen und zu fördern
- das bGE fördern, dass Menschen ihren Pflichten nachkommen können (vgl. Wikipedia).
Die Entwicklung der Zivilisationen wurde von Norbert Elias erforscht. Harald Welzer führt seine Arbeit am Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg fort.
Gesetzgeber und Verwaltungen orientieren sich national und international an den SDGs. Entscheidungen werden getroffen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen. Mit Einführung des bGE wird das Ziel Nr 1. erfüllt (Armut beenden). Das bedingungslose Grundeinkommen stellt eine Maßnahme dar, die in relevantem Maße auch die 16 weiteren Ziele fördert.
Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten, Auszug: „Weil Rechte und Pflichten unlösbar miteinander verbunden sind, ist die Idee eines Menschenrechtes sinnvoll nur dann, wenn wir die Pflicht aller Menschen zu seiner Respektierung anerkennen. Abgesehen von den Werten einer bestimmten Gesellschaft gründen sich die menschlichen Beziehungen allgemein auf dem Vorhandensein sowohl von Rechten als auch von Pflichten.“ Weitere Informationen: Deutschlandfunk vom 27.09.2016, https://www.menschenpflichten.info.